ADR Auffrischungsschulung
Aktualisieren Sie Ihr Wissen – Gefahren erkennen, sicher handeln!
Gefahrgut darf ausschließlich von Fahrern transportiert werden, die im Besitz einer gültigen ADR-Bescheinigung sind. Diese Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren und muss danach erneuert werden. Um die bestehende ADR-Bescheinigung für alle Klassen zu verlängern, ist eine IHK-anerkannte Auffrischungsschulung erforderlich, die mit einer Prüfung der Industrie- und Handelskammer endet.

Voraussetzungen für den ADR Auffrischungskurs:
Die Voraussetzungen für die ADR Auffrischungsschulung sind eine gültige ADR-Card, deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift sowie eine gültige Fahrerlaubnis.
Ausbildungsinhalte ADR Auffrischungskurs:
- Allgemeine Vorschriften Ziel, Bedeutung und Notwendigkeit
- Allgemeine Gefahreneigenschaften Einteilung der Gefahrgutklassen, Einwirkungsmöglichkeiten und Schädigungen, Klassifizierung
- Dokumentation Mitzuführende Begleitpapiere.
- Dokumentation (Praxis) Umsetzung des zuvor gelernten in die Praxis
- Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
- Fahrzeug- und Bauformen von Tanks, Ausrüstung / persönliche Schutzausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln Vorschriften der Kennzeichnung und Bezettelung
- Durchführung der Beförderung Maßnahmen zur Verkehrs- und Betriebssicherheit
- Die wichtigsten zu ergreifenden Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
- Verantwortungen Ordnungswidrigkeiten Buß- und Verwarnungsgeldbestimmungen

Abschluss:
- Teilnahmebescheinigung der Euro BAA
- Eintrag des Auffrischungskurses in die ADR-Card durch die IHK
Unterrichtszeiten:
1,5 Tag: Freitag von 17:00 Uhr bis 21:00 Uhr, Samstag 8:30 Uhr bis 15:45 Uhr mit anschließender IHK Prüfung
Dauer:
Vollzeit: 1,5 Tag
Preis:
7 Unterrichtseinheiten 280,00 €
IHK Prüfung 68,00 €
Bei Interesse kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns auf Sie!