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Gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sind gewerbliche Fahrer der Klassen C (LKW) und D (Bus) verpflichtet, alle fünf Jahre eine Weiterbildung von insgesamt 35 Stunden (à 60 Minuten) in Form von 5 Modulen zu absolvieren. Es wird keine Prüfung abgelegt, sondern lediglich die Teilnahme bescheinigt. Nachdem die Weiterbildung absolviert wurde, wird diese beim Kraftfahrtbundesamt von uns eingetragen. Eine Bestätigung der Eintragung beim Kraftfahrtbundesamt erhalten Sie von uns per Mail.
Müssen Sie noch ein einzelnes Modul oder eventuell sogar alle fünf Module absolvieren?
Hier haben Sie die Möglichkeit, eine umfassende Übersicht über sämtliche Termine für Fahrlehrer zu erhalten. Egal, ob es sich um einen Grundlehrgang, einen Ergänzungslehrgang, spezifische Zusatzqualifikationen oder verschiedene Fortbildungsmöglichkeiten handelt – hier finden Sie alles auf einen Blick. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich über die aktuellen Angebote zu informieren und Ihren Fortbildungspfad entsprechend zu planen.
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