Personenverkehr TQ3
Fahr mit Leidenschaft und bring Menschen ans Ziel!
Berufskraftfahrer im Personenkraftverkehr sind Fachkräfte, die für den sicheren Transport von Passagieren verantwortlich sind. Sie steuern Linienbusse oder Reisebusse, betreuen Fahrgäste, planen Fahrten und sorgen für die Einhaltung von Fahrplänen. Wichtige Qualifikationen sind eine gültige Fahrerlaubnis der Klassen D/DE und die Beschleunigte Grundqualifikation (Fahrerqualifikationsnachweis) für den Personenkraftverkehr. Zudem sind gute Verkehrskenntnisse, Kommunikationsfähigkeit und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein erforderlich.

Voraussetzungen für Berufskraftfahrer im Personenkraftverkehr:
Jeder, der im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (ehemals Klasse 3) ist und das 24. Lebensjahr (das 21. Lebensjahr) vollendet hat, kann Berufskraftfahrer im Personenkraftverkehr werden. Aufgrund der hohen Anforderungen ist eine gesundheitliche Eignung erforderlich, die durch ein arbeitsmedizinisches Gutachten bescheinigt werden muss. Die umfangreiche theoretische und auch praktische Ausbildung setzt gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift voraus.
Ausbildungsinhalte der Berufskraftfahrer im Personenkraftverkehr:
- Fahrerlaunisausbildung der Klassen D und DE
- Nutzfahrzeugsysteme
- Nutzfahrzeugtechnik
- wirtschaftliche Fahrweise
- Arbeits- und Sozialvorschriften
- Verhalten bei Unfällen und Zwischenfällen
- Umgang mit Kunden
- Umgang mit dem Fahrtenschreiber
- Routen- und Tourenplanung
- Vorbereitung auf die IHK-Prüfung: Beschleunigte Grundqualifikation für Personenkraftverkehr
- Wartung und Störungssuche
- spezielle Fachkunde Personenkraftverkehr
- betriebliches Praktikum

Abschluss:
- Führerschein der Klasse D und DE
- Teilqualifikation (TQ3) gemäß der fachlichen Anweisungen FbW: Personen befördern
Unterrichtszeiten:
Vollzeit: montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 16.35 Uhr
Teilzeit: montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 11.55 Uhr
oder montags bis freitags von 12.40 Uhr bis 16.35 Uhr
Dauer:
Vollzeit: 6 Monate
Teilzeit: 12 Monate
Förderung:
Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter mit Bildungsgutschein, durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, durch die Deutsche Rentenversicherung und durch die Berufsgenossenschaft ist möglich.
Die Maßnahme ist durch die GZQ GmbH zertifiziert.
Bei Interesse kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns auf Sie!