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Starten Sie Ihre Fahrlehrerausbildung und werden Sie der Lehrer, der Sicherheit sowie vorschriftsmäßige, sichere, gewandte und umweltschonende Fahrzeugführung auf die Straße bringt!
Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse BE stellt die grundlegende Qualifikation dar, auf der weitere Klassen aufgebaut werden können. Sollte die Führerscheinklasse BE noch nicht vorhanden sein, kann diese im Rahmen der Ausbildung erworben werden.
Die Fahrlehrerausbildung BE beträgt bei der zertifizierten Maßnahme etwa 15 Monate. Diese beinhaltet unter anderem eine intensive Prüfungsvorbereitung sowie 5 Wochen Urlaub.
Die Fahrlehrerausbildung BE beträgt 12 Monate bei einer nicht zertifizierten Maßnahme.
(1) Die Fahrlehrerlaubnis wird erteilt, wenn
1. der Bewerber das 21. Lebensjahr vollendet hat,
* Der Bewerber muss bei der Erteilung der Fahrlehrererlaubnis, also bei der Übergabe oder Zustellung des Fahrlehrerscheins, mindestens 21 Jahre alt sein. Quelle: eigene Interpretation angelehnt an den Kommentar Fahrlehrerrecht von Dr. Peter Dauer 3. Auflage 2022
2. der Bewerber geistig und körperlich geeignet ist,
3. der Bewerber fachlich und pädagogisch geeignet ist,
4. gegen den Bewerber keine Tatsachen vorliegen, die ihn für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,
5. der Bewerber mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besitzt (Abitur, Fachabitur)(Ausnahmen möglich),
6. der Bewerber im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse ist, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll,
7. der Bewerber seit mindestens drei Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt,
8. der Bewerber innerhalb der letzten drei Jahre vor Erteilung der Fahrlehrerlaubnis nach § 7 FahrlG zum Fahrlehrer ausgebildet worden ist,
9. der Bewerber die Prüfungen nach § 8 FahrlG bestanden hat und
10. der Bewerber über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt
Die Ausbildung zum Fahrlehrer BE findet in zwei Ausbildungsabschnitten statt. Sie besteht aus einem Ausbildungslehrgang in einer Fahrlehrerausbildungsstätte und einem Lehrpraktikum in einer Ausbildungsfahrschule statt.
Die Ausbildung zum Fahrlehrer BE beginnt mit einer einwöchigen Einführungsphase in unserer Euro BAA Fahrlehrerfachschule, danach findet eine zweiwöchige Hospitationsphase in einer Ausbildungsfahrschule, Ihrer Wahl statt. Anschließend nehmen Sie an einer einwöchigen Auswertungsphase in unserer Euro BAA Fahrlehrerfachschule teil.
Im Anschluss beginnt die siebenmonatige Ausbildung in unserer Euro BAA Fahrlehrerfachschule. Sie werden in den Kompetenzbereichen Verkehrsverhalten, Recht, Technik, Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen unterrichtet. Während dieser Ausbildung findet im vierten Monat eine einwöchige Hospitation in Ihrer Ausbildungsfahrschule statt.
Nach ungefähr zwei Drittel der Ausbildung findet die erste Prüfung (fahrpraktische Prüfung) statt. Die Zuständigkeit des jeweiligen Prüfungsausschusses richtet sich nach dem Wohnort des Anwärters oder dem Sitz der Fahrlehrerausbildungsstätte. In unserem Bereich ist die Bezirksregierung Köln für die Ablegung der Fahrlehrerprüfungen zuständig. In dieser fahrpraktischen Prüfung müssen Sie nachweisen, dass Sie ein Kraftfahrzeug und eine Fahrzeugkombination der Klasse, für die Sie die Fahrlehrerlaubnis beantragt haben, vorschriftsmäßig, sicher, gewandt und umweltschonend führen können. Die Dauer der Prüfung beträgt 60 Minuten.
Der erste Ausbildungsabschnitt endet mit der schriftlichen und mündlichen Fachkundeprüfung.
Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie ihre fachlichen sowie pädagogisch-psychologischen und verkehrspädagogischen Kompetenzen nachweisen. Sie müssen innerhalb von fünf Zeitstunden je eine Aufgabe aus den Kompetenzbereichen – Verkehrsverhalten – Recht -Technik – Unterrichten - Ausbilden und Weiterbilden – sowie eine Aufgabe aus den Kompetenzbereichen – Erziehen oder Beurteilen bearbeiten.
Im mündlichen Teil der Prüfung müssen Sie in etwa 30 Minuten ihre fachlichen sowie pädagogisch-psychologischen und verkehrspädagogischen Kompetenzen nachweisen. Eine gemeinsame Prüfung von bis zu drei Bewerbern ist zulässig.
Sind diese drei Prüfungen bestanden, bekommen Sie die befristete Anwärterbefugnis.
Im Anschluss beginnt der zweite Ausbildungsabschnitt. Hierzu absolvieren Sie eine mindestens viermonatige Ausbildung in Form eines Lehrpraktikums in einer Ausbildungsfahrschule. Sie hospitieren bei Ihrem Ausbildungsfahrlehrer, bilden dann unter der Leitung des Ausbildungsfahrlehrers und anschließend eigenständig Fahrschüler im theoretischen und praktischen Unterricht aus und stellen diese selbst zur Prüfung vor.
Möglichst am Ende des zweiten Praktikumsmonats kommen Sie für zwei Tage (Reflexionstage) sowie auch am Ende des vierten Praktikumsmonats für eine Woche (Reflexionswoche) in unsere Euro BAA Fahrlehrerfachschule um gemeinsam mit anderen Fahrlehreranwärtern Ihre gesammelten Erfahrungen auszutauschen.
Das Praktikum endet nach der bestandenen theoretischen und praktischen Lehrprobe. Die Lehrproben finden in Ihrer Ausbildungsfahrschule statt.
Sie müssen in der theoretischen Lehrprobe in etwa 45 Minuten nachweisen, dass Sie in der Lage sind, Fahrschülern theoretischen Unterricht zu erteilen. Die Lehrprobe muss mit Fahrschülern durchgeführt werden, die Sie in der Ausbildungsfahrschule unterrichtet haben. Die theoretische Lehrprobe ist als Unterrichtsstunde entsprechend dem allgemeinen Lehrplan der Ausbildungsfahrschule und dem Ausbildungsstand der Fahrschüler durchzuführen.
In der praktischen Lehrprobe müssen Sie in einem fahrpraktischen Unterricht in etwa 45 Minuten nachweisen, dass Sie in der Lage sind, Fahrschülern praktischen Unterricht zu erteilen. Für den Fahrunterricht ist ein, nach den Prüfungsrichtlinien zugelassenes, Kraftfahrzeug zu benutzen.
Sind alle Prüfungsteile bestanden, kann man Ihnen zur unbefristeten Fahrlehrerlaubnis gratulieren!!!
Abschluss:
Berufsaussichten:
Unterrichtszeiten:
Vollzeit: montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 15.45 Uhr
Dauer:
Vollzeit: 15 Monate (12 Monate)
Förderung:
Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter mit Bildungsgutschein, durch Aufstiegs-BAföG, durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, durch die Deutsche Rentenversicherung und durch die Berufsgenossenschaft ist möglich.
Die Maßnahme ist durch die GZQ GmbH zertifiziert.
Bei Interesse kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns auf Sie!
Euro BAA
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50127 Bergheim
Unsere Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:
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Samstag:
Nur nach Vereinbarung
Sonntag:
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