Güterkraftverkehr TQ1

 

 

 

 

 

Mit Sicherheit ans Ziel – Deine Karriere im Güterkraftverkehr beginnt hier!

Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr sind Fachleute, die für den Transport von Waren und Gütern auf der Straße verantwortlich sind. Sie steuern LKWs und sorgen für eine sichere, termingerechte Lieferung. Zu ihren Aufgaben gehören das Fahren, das Be- und Entladen sowie die Einhaltung von Verkehrs- und Ruhezeiten. Sie benötigen eine Fahrerlaubnis der Klassen C/CE und die Beschleunigte Grundqualifikation  (Fahrerqualifikationsnachweis) für den Güterkraftverkehr. Berufskraftfahrer tragen eine wichtige Rolle in der Logistikbranche und sind entscheidend für die Wirtschaft.

Voraussetzungen für Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr:

Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr kann jeder werden, der im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (oder ehemals Klasse 3) ist und das 21. Lebensjahr vollendet hat. Aufgrund der hohen Anforderungen ist eine gesundheitliche Eignung notwendig. Diese wird durch ein arbeitsmedizinisches Gutachten nachgewiesen. Die umfangreiche theoretische und auch praktische Ausbildung setzt gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift voraus.

 

Ausbildungsinhalte der Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr:

  • Fahrerlaubnisausbildung der Klassen C und CE
  • Nutzfahrzeugsysteme
  • Nutzfahrzeugtechnik
  • wirtschaftliche Fahrweise
  • Arbeits- und Sozialvorschriften
  • Verhalten bei Unfällen und Zwischenfällen
  • Umgang mit Kunden
  • Umgang mit dem digitalen EG-Kontrollgerät
  • Routen- und Tourenplanung
  • Vorbereitung auf die IHK-Prüfung: Beschleunigte Grundqualifikation für Kraftfahrer Güterkraftverkehr
  • Wartung und Störungssuche
  • Ladungssicherung
  • Gabelstaplerausbildung
  • Ladekranausbildung
  • betriebliches Praktikum

Abschluss:

  • Führerschein der Klasse C und CE
  • ADR-Bescheinigung
  • Gabelstaplerfahrausweis
  • Ladekranfahrerausweis
  • Teilqualifikation (TQ1) gemäß der fachlichen Anweisungen FbW: Güter transportieren

Unterrichtszeiten:

Vollzeit: montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 16.35 Uhr

Teilzeit: montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 11.55 Uhr 

oder montags bis freitags von 12.40 Uhr bis 16.35 Uhr

Dauer:

Vollzeit: 6 Monate

Teilzeit: 12 Monate

Förderung:

Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter mit Bildungsgutschein, durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, durch die Deutsche Rentenversicherung und durch die Berufsgenossenschaft ist möglich.
Die Maßnahme ist durch die GZQ GmbH zertifiziert.

 

Bei Interesse kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns auf Sie!

 

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