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Gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sind gewerbliche Fahrer der Klassen C (LKW) und D (Bus) verpflichtet, alle fünf Jahre eine Weiterbildung von insgesamt 35 Stunden (à 60 Minuten) in Form von 5 Modulen zu absolvieren. Es wird keine Prüfung abgelegt, sondern lediglich die Teilnahme bescheinigt. Nachdem die Weiterbildung absolviert wurde, wird diese beim Kraftfahrtbundesamt von uns eingetragen. Eine Bestätigung der Eintragung beim Kraftfahrtbundesamt erhalten Sie von uns per Mail.
Müssen Sie noch ein einzelnes Modul oder eventuell sogar alle fünf Module absolvieren?
Ein Ausbildungsfahrlehrer spielt eine entscheidende Rolle in der Fahrschulausbildung. Seine Hauptaufgabe besteht darin, angehenden Fahrlehrern das nötige Wissen und die Fähigkeiten zu vermitteln, um zukünftige Fahranfänger sicher und kompetent auszubilden. Dazu gehören nicht nur die technischen Aspekte des Fahrens, sondern auch Unterrichtsmethodik, Kommunikation und der Umgang mit unterschiedlichen Lerntypen.
Die Leitung einer eigenen Fahrschule oder eines Unternehmens ist anspruchsvoll. Neben effektiven Marketingstrategien benötigen Sie betriebswirtschaftliches Wissen für die Finanzverwaltung. Eine fundierte Ausbildung im Betriebs- und Fahrschulwesen ist daher entscheidend. Gemäß § 18 Abs. (1) Nr. 5 und Abs. (3) FahrlG müssen die erforderlichen Kenntnisse in einem betriebswirtschaftlichen Lehrgang erworben werden.
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