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Sie haben in jungen Jahren schon gern mit dem Gabelstapler Bauklötze gestapelt? Sie möchten sich in Ihrem Berufsfeld weiterqualifizieren? Sie suchen einen anspruchsvollen Job, der Sie jeden Tag neu herausfordert? Dann beginnt der Weg zu Ihrem Traumjob genau hier!
Gemäß DGUV Grundsatz 308-001 und DGUV Grundsatz 308-009 muss jeder, der einen Stapler oder Flurförderzeug bedienen möchte, eine Ausbildung sowie eine theoretische und eine praktische Prüfung absolvieren. Erst dann sind Sie rechtlich zum Führen eines Staplers oder Flurförderzeuges berechtigt.
Wir schulen Fahrpersonal gemäß DGUV und vermitteln die vom Gesetzgeber geforderten Kenntnisse. Bei uns haben Sie die Möglichkeit, sich in einem mehrtägigen Intensivkurs die Fähigkeiten und Fertigkeiten eines Staplerfahrers oder Flurförderzeugfahrers anzueignen.
Voraussetzungen:
An der Grundausbildung für Stapler und Flurförderzeuge kann jeder teilnehmen, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Aufgrund der hohen Anforderungen ist eine gesundheitliche Eignung erforderlich. Diese wird durch eine G-25-Untersuchung nachgewiesen. Um sich über die Ausbildung eines Staplerfahrers oder Flurförderzeugfahrers informieren zu können und um die wichtigsten Fragen zu klären, ist es sinnvoll, ein Informationsgespräch zu führen.
Ausbildungsinhalte Stapler/Flurförderzeuge:
Theoretische Qualifizierung:
Praktische Qualifizierung
Abschluss:
Berufsaussichten:
Unterrichtszeiten:
Vollzeit: montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 16.35 Uhr
Dauer:
4 Tage
Bei Interesse kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns auf Sie!
Sie möchten weiterhin Stapler/Flurförderzeuge bedienen?
Sie möchten ihren Kenntnisstand bezüglich Stapler/Flurförderzeuge aktualisieren bzw. erweitern? Dann beginnt der Weg genau hier!
Die Anforderungen und die Verantwortung an Staplerfahrende / Flurförderzeugfahrende sind sehr groß. Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber vor, dass jeder Staplerfahrende / Flurförderzeugfahrende mindestens einmal jährlich an einer Unterweisung teilnehmen muss. Gemäß DGUV Grundsatz 308-001, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 68, Arbeitsschutzgesetz sowie der Betriebssicherheitsverordnung ist jeder Unternehmer verpflichtet, die Mitarbeitenden mindestens einmal jährlich über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, zu unterweisen.
Wir vermitteln Ihnen in unserer Weiterbildung die Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger sowie des einschlägigen staatlichen Vorschriften- und Regelwerks in verständlicher Weise.
Voraussetzungen:
An der Weiterbildung für Stapler/Flurförderzeuge kann jeder teilnehmen, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und im Besitz eines Gabelstaplerführerscheins ist. Um sich ein allgemeines Bild von der Weiterbildung für Staplerfahrer / Flurförderzeugfahrer zu machen und um die wichtigsten Fragen zu klären, ist es sinnvoll, ein Informationsgespräch mit uns zu führen.
Weiterbildungsinhalte Stapler/Flurförderzeuge:
Abschluss:
Berufsaussichten:
Unterrichtszeiten:
Vollzeit: montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 16.35 Uhr
Dauer:
1 Tag
Bei Interesse kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns auf Sie!
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