Fahrschulbetriebswirtschaft § 18 (1) FahrlG
Eine Fahrschulerlaubnis wird nur dann erteilt, wenn der Bewerber an einem Lehrgang teilgenommen hat, der mindestens 70 Stunden mit jeweils 45 Minuten zu Fahrschulbetriebswirtschaft umfasst. Das Wissen in Fahrschulbetriebswirtschaft ist für den Inhaber der Fahrschulerlaubnis oder den verantwortlichen Leiter entscheidend, um eine Fahrschule wirtschaftlich erfolgreich zu führen und somit eine hochwertige Ausbildung für Fahrschüler zu gewährleisten. Durch die Vermittlung von betriebswirtschaftlichem Wissen, das speziell auf die Bedürfnisse von Fahrschulinhabern zugeschnitten ist, wird die marktwirtschaftliche Position der Unternehmen gestärkt.

Voraussetzungen für eine Selbstständigkeit:
- Mindestalter 25 Jahre
- Fahrlehrerlaubnis der Klassen, für die die Fahrschulerlaubnis beantragt werden soll, mindestens jedoch BE
- Mindestens 2 Jahre im Beschäftigungsverhältnis hauptberuflich als Fahrlehrer tätig
- Der Fahrlehrer muss erfolgreich an einem Lehrgang von mindestens 70 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft teilnehmen
Unterrichtszeiten:
Vollzeit: montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 15.45 Uhr
Dauer:
mindestens 70 UE á 45 Minuten
Bei Interesse kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns auf Sie!