Weiterbildungen
BKF - Weiterbildung
Gemäß dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) sind gewerbliche Fahrer der Klassen C (LKW) und D (Bus) verpflichtet, alle fünf Jahre eine Weiterbildung von insgesamt 35 Stunden (à 60 Minuten) in Form von 5 Modulen zu absolvieren. Es wird keine Prüfung abgelegt, sondern lediglich die Teilnahme bescheinigt. Nachdem die Weiterbildung absolviert wurde, wird diese beim Kraftfahrtbundesamt von uns eingetragen. Eine Bestätigung der Eintragung beim Kraftfahrtbundesamt erhalten Sie von uns per Mail.
Müssen Sie noch ein einzelnes Modul oder eventuell sogar alle fünf Module absolvieren?

Fahrlehrerfortbildungen
Fahrlehrer absolvieren verschiedene Fortbildungen, um ihr Wissen aktuell und ihre Lernmethoden wirksam zuhalten. Alle vier Jahre ist eine allgemeine Fortbildung Pflicht in der sie sich über Neuerungen im Verkehrsrecht, neue, Unterrichtsmethoden und technische Entwicklungen bei Fahrzeugen informieren.