ADR - Gefahrgut
ADR Basiskurs
Der Basiskurs ist die für alle Gefahrgutfahrer vorgeschriebene Basisschulung. Um den ADR-Schein zu erhalten, muss eine Weiterbildung mit anschließender Prüfung absolviert werden (IHK). Nach bestandener Prüfung und Aushändigung der ADR-Bescheinigung ist man berechtigt, Gefahrguttransporte für Stück- und Schüttgut (mit Ausnahme der Klassen 1 und 7) durchzuführen. Die so erworbene ADR-Bescheinigung ist für fünf Jahre gültig.

ADR Aufbaukurs Tank
Um Tanklastfahrzeuge fahren zu dürfen, ist es erforderlich, neben dem ADR-Schein auch einen speziellen Aufbaukurs für Tankfahrzeuge zu absolvieren. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Weiterbildung sowie einer anschließenden IHK-Prüfung erhältst du eine ADR-Schulungsbescheinigung. Mit dieser Bescheinigung bist du berechtigt, Tankfahrzeuge gemäß den geltenden Gefahrgutvorschriften auf der Straße zu führen.
ADR Aufbaukurs Klasse 1
Um explosive Stoffe der Klasse 1 als Gefahrgutfahrer auf der Straße transportieren zu dürfen, ist eine spezielle ADR-Bescheinigung erforderlich. Durch die Teilnahme an einem ADR-Aufbaukurs Klasse 1, der sich auf diese Gefahrstoffklasse konzentriert, sowie durch das Ablegen der IHK-Prüfung, erwerben Sie die notwendigen Kenntnisse und erhalten die erforderliche ADR-Bescheinigung.

ADR Aufbaukurs Klasse 7
Gefahrgutfahrer müssen im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein. Für den Transport von radioaktiven Materialien ist zudem die Teilnahme an einem speziellen ADR-Aufbaukurs für die Gefahrstoffklasse 7 erforderlich. In diesem Kurs erlernen Sie wesentliche Kenntnisse und Fähigkeiten für den sicheren Transport von Gefahrgut der Klasse 7. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine ADR-Bescheinigung.
ADR Auffrischungsschulung
Bevor die Gültigkeit von fünf Jahren abläuft, solltest du deinen ADR-Schein mit einem Auffrischungskurs um weitere fünf Jahre verlängern lassen. Bitte beachte, dass du mit Ablauf der Gültigkeit einen komplett neuen Kurs besuchen musst und solange kein Gefahrgut transportieren darfst.
