§7 BKrFQV: Fortbildung der Ausbilder
Ausbilder, die Fahrer gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) schulen, sind verpflichtet ihre Kenntnisse regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen. Diese Fortbildung umfasst mindestens drei Tage und soll alle relevanten Bereiche abdecken die für die Ausbildung in diesem Berufsfeld wichtig sind. Der Gesamtumfang der Fortbildung beträgt mindestens 24 Unterrichtseinheiten von jeweils 60 Minuten und muss spätestens alle vier Jahre erfolgen.


Unterrichtszeiten:
- 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dauer:
- Alle 4 Jahre 3 Fortbildungstage
Bei Interesse kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns auf Sie!