Zusatzqualifikationen


Ausbildungsfahrlehrer § 16 FahrlG

Ein Ausbildungsfahrlehrer spielt eine entscheidende Rolle in der Fahrschulausbildung. Seine Hauptaufgabe besteht darin, angehenden Fahrlehrern das nötige Wissen und die Fähigkeiten zu vermitteln, um zukünftige Fahranfänger sicher und kompetent auszubilden. Dazu gehören nicht nur die technischen Aspekte des Fahrens, sondern auch Unterrichtsmethodik, Kommunikation und der Umgang mit unterschiedlichen Lerntypen.


Fahrschulbetriebswirtschaft § 18 (1) FahrlG

Die Leitung einer eigenen Fahrschule oder eines Unternehmens ist anspruchsvoll. Neben effektiven Marketingstrategien benötigen Sie betriebswirtschaftliches Wissen für die Finanzverwaltung. Eine fundierte Ausbildung im Betriebs- und Fahrschulwesen ist daher entscheidend. 

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