Fahrschulbetriebswirtschaft § 18 (1) FahrlG

 

 

Eine Fahrschulerlaubnis wird nur dann erteilt, wenn der Bewerber an einem Lehrgang teilgenommen hat, der mindestens 70 Stunden mit jeweils 45 Minuten zu Fahrschulbetriebswirtschaft umfasst. Das Wissen in Fahrschulbetriebswirtschaft ist für den Inhaber der Fahrschulerlaubnis oder den verantwortlichen Leiter entscheidend, um eine Fahrschule wirtschaftlich erfolgreich zu führen und somit eine hochwertige Ausbildung für Fahrschüler zu gewährleisten. Durch die Vermittlung von betriebswirtschaftlichem Wissen, das speziell auf die Bedürfnisse von Fahrschulinhabern zugeschnitten ist, wird die marktwirtschaftliche Position der Unternehmen gestärkt.

 

Voraussetzungen für eine Selbstständigkeit:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Fahrlehrerlaubnis der Klassen, für die die Fahrschulerlaubnis beantragt werden soll, mindestens jedoch BE
  • Mindestens 2 Jahre im Beschäftigungsverhältnis hauptberuflich als Fahrlehrer tätig
  • Der Fahrlehrer muss erfolgreich an einem Lehrgang von mindestens 70 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft teilnehmen

 

Unterrichtszeiten:

Vollzeit: montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 15.45 Uhr

Dauer:

mindestens 70 UE á 45 Minuten

Bei Interesse kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns auf Sie!

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50127 Bergheim

Unsere Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 

08:00 Uhr bis 16:30 Uhr


Samstag:                  

Nur nach Vereinbarung


Sonntag:                    

Geschlossen

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